4. Oktober 1927: Die Internationale Zentralstelle von Verbänden der Krankenkassen und Hilfsvereine wird gegründet und beruft ihre erste Generalversammlung ein, an der 17 nationale Institutionen aus neun europäischen Ländern vertreten sind.
"Die vereinte Welt, die wir erreichen möchten und für die wir uns so begeistert einsetzen, würde nur aus Worten bestehen, wenn hinter uns nicht all die lebendigen Kräfte stünden, die uns in jedem Land unterstützen."
"Dabei verrichten wir ein Werk des Friedens im besten Wortsinn."
1936: Die Vereinigung wird umbenannt zu "Internationale Zentralstelle der Sozialversicherungsträger" (nach der französischen Abkürzung als CIMAS bekannt) und erweitert ihre Aufnahmekriterien und nimmt auch Sozialversicherungsinstitutionen auf, die eine Invaliden-, Alters- oder Hinterbliebenenversicherung verwalten.
1938: Die Landeskasse für Sozialversicherung von Peru wird als erste nicht europäische Institution in die CIMAS aufgenommen.
1944: Die IAO verabschiedet mit der Erklärung von Philadelphia ein historisches Dokument, das zur Ausweitung der Maßnahmen der sozialen Sicherheit und zur Förderung einer systematischen Zusammenarbeit zwischen den Institutionen der sozialen Sicherheit auf internationaler und regionaler Ebene aufrief.
1947: Die 8. Generalversammlung in Genf ratifiziert eine neue Satzung, nach der auch staatlich verwaltete Systeme Mitglied werden können.
"Sie [die CIMAS] hat stark zur Schaffung eines Geistes internationaler Zusammenarbeit zwischen den Sozialversicherungsinstitutionen beigetragen, abseits der oft unvermeidbaren politischen Hindernisse."
1947: Leo Wildmann (Österreich) wird zum Generalsekretär der IVSS gewählt.
1948: In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wird das Recht auf soziale Sicherheit verankert.